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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Lithos Lernwelt

 

Lithos Lernwelt
Inh. Hannes Stein
Hackenbergstraße 9
12489 Berlin
E-Mail: lithos-lern@web.de

Stand: August 2026

 

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge zwischen Lithos Lernwelt, Inh. Hannes Stein, Hackenbergstraße 9, 12489 Berlin („Lithos Lernwelt“) und dem jeweiligen Vertragspartner über regelmäßigen Nachhilfeunterricht sowie für die in diesen AGB geregelten Einzelstunden, 10er-Karten, Kurse und sonstigen Bildungsangebote.

  2. Vertragspartner ist die buchende Person. Bei minderjährigen Teilnehmern ist dies grundsätzlich eine erziehungsberechtigte Person. Die am Unterricht teilnehmende Person wird nachfolgend als „Schüler“ beziehungsweise bei sonstigen Kursen als „Teilnehmer“ bezeichnet.

  3. Die individuellen Vertragsdaten, insbesondere Leistung, Schüler beziehungsweise Teilnehmer, Fach oder Kursinhalt, Unterrichtsumfang, Standort, Beginn, gegebenenfalls Ende, Preis und Zahlungsweise, ergeben sich aus der Buchung und gegebenenfalls der Vertragsbestätigung.

  4. Individuelle Vereinbarungen und ausdrücklich bestätigte Vertragsbedingungen gehen diesen AGB vor.

  5. Die Abschnitte I bis III enthalten die besonderen Bedingungen für die jeweiligen Vertragsarten. Die allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts IV gelten ergänzend für sämtliche Angebote.

 

I. Regelmäßige Nachhilfe

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Darstellung der Angebote auf der Website stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Mit Betätigung der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Vertragspartner ein verbindliches Vertragsangebot ab.

  2. Lithos Lernwelt prüft anschließend die Verfügbarkeit eines geeigneten Unterrichtsplatzes und stimmt einen regelmäßigen Unterrichtstermin ab. Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Vertragsbestätigung per E-Mail zustande. Eine reine Eingangsbestätigung stellt keine Vertragsannahme dar.

  3. Lithos Lernwelt kann das Angebot innerhalb von 14 Kalendertagen annehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Vertragsbestätigung, ist der Vertragspartner nicht länger an seine Bestellung gebunden.

  4. Kann kein geeigneter Unterrichtsplatz oder kein zumutbarer regelmäßiger Termin angeboten werden, besteht keine Verpflichtung zur Vertragsannahme.

  5. Eine vorab durchgeführte Probestunde ist unabhängig vom späteren Vertrag.

 

§ 3 Unterricht und Unterrichtstermin

  1. Der Unterricht wird entsprechend der Buchung als Gruppen-, Tandem- oder Einzelunterricht mit wöchentlich 45 oder 90 Minuten durchgeführt. Gruppenunterricht wird grundsätzlich fach- und jahrgangsgleich organisiert.

  2. Der Unterricht findet grundsätzlich am vereinbarten Standort statt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht. Ein bestimmter schulischer Erfolg, eine bestimmte Note oder das Bestehen einer Prüfung wird nicht geschuldet.

  3. Der regelmäßige Unterrichtstermin wird vor Vertragsbestätigung abgestimmt. Änderungen können einvernehmlich vereinbart werden.

  4. Muss Lithos Lernwelt einen Termin aufgrund personeller oder organisatorischer Veränderungen dauerhaft ändern, wird dies mit angemessenem Vorlauf mitgeteilt. Bei der Festlegung eines Ersatztermins werden insbesondere schulische Verpflichtungen und sonstige berechtigte Interessen des Schülers berücksichtigt. Kann kein zumutbarer Ersatztermin gefunden werden, bleiben die gesetzlichen Beendigungsrechte unberührt.

 

§ 4 Abrechnungsjahr, Ferien und unterjähriger Einstieg

  1. Das Abrechnungsjahr beginnt am 1. September und endet am 31. August. Die Zuordnung erfolgt unabhängig vom offiziellen Beginn oder Ende des Berliner Schuljahres nach dem Kalenderdatum.

  2. Der Unterricht findet grundsätzlich wöchentlich im vereinbarten Umfang statt, nicht jedoch während der offiziellen Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen des Landes Berlin. Ein vollständiges Abrechnungsjahr umfasst üblicherweise etwa 36 Unterrichtswochen; die konkrete Anzahl kann abhängig vom regelmäßigen Wochentag variieren.

  3. Die Jahresgebühr ist eine pauschale Vergütung für den regelmäßigen Nachhilfeunterricht einschließlich der Bereitstellung des Unterrichtsplatzes und der organisatorischen und pädagogischen Betreuung. Monatsraten dienen lediglich der Aufteilung der Jahresgebühr und sind unabhängig von der Anzahl der Termine des jeweiligen Monats.

  4. Beginnt ein Vertrag während eines laufenden Abrechnungsjahres, wird die Jahresgebühr anhand der noch verbleibenden regulären Unterrichtstermine anteilig berechnet. Die konkrete anteilige Gebühr wird mit der Vertragsbestätigung mitgeteilt.

  5. Beginnt ein Vertrag noch vor dem 1. September und liegen bis zum 31. August reguläre Unterrichtstermine, werden diese dem auslaufenden Abrechnungsjahr anteilig zugerechnet. Ab dem 1. September beginnt das neue Abrechnungsjahr mit der vollständigen vereinbarten Jahresgebühr.

 

§ 5 Fehlzeiten und Unterrichtsausfall

  1. Kann der Schüler nicht teilnehmen, soll Lithos Lernwelt möglichst frühzeitig informiert werden. Einzelne oder vorübergehende Fehlzeiten des Schülers begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung, Gutschrift oder Nachholung. Lithos Lernwelt kann freiwillig einen Ersatztermin anbieten.

  2. Verspätetes Erscheinen führt nicht zu einer Verlängerung der Unterrichtszeit.

  3. Kann ein Unterrichtstermin aus einem nicht vom Schüler zu verantwortenden Grund nicht stattfinden, bietet Lithos Lernwelt grundsätzlich einen Ersatztermin an. Dieser kann auch an einem anderen Wochentag stattfinden.

  4. Kann der Unterricht nicht innerhalb von acht Wochen, spätestens jedoch bis zum Ende des jeweiligen Abrechnungsjahres, nachgeholt werden, erfolgt eine anteilige Gutschrift oder Erstattung.

  5. Ein Wechsel der Lehrkraft stellt keinen Unterrichtsausfall dar. Gesetzliche Rechte bei längerfristiger oder dauerhafter Verhinderung bleiben unberührt.

 

§ 6 Online-Unterricht in Ausnahmefällen

  1. Geschuldet ist grundsätzlich Präsenzunterricht.

  2. Ist dieser aufgrund außergewöhnlicher, von Lithos Lernwelt nicht zu vertretender Umstände vorübergehend nicht möglich oder aus rechtlichen oder sicherheitsbedingten Gründen nicht zumutbar, kann geeigneter digitaler Ersatzunterricht angeboten werden. Dies gilt insbesondere bei behördlichen Anordnungen, vorübergehend unbenutzbaren Unterrichtsräumen oder erheblichen Unwetter- oder Gefahrenlagen.

  3. Lithos Lernwelt bestimmt die verwendete Plattform. Der Schüler benötigt ein geeignetes Endgerät, eine stabile Internetverbindung und gegebenenfalls erforderliche Software.

  4. Kann weder Präsenz- noch zumutbarer Online-Unterricht angeboten werden, gilt § 5 Abs. 3 und 4.

 

§ 7 Vergütung und Zahlungsweise

  1. Jahresgebühr, Vertragsabschlussgebühr und gegebenenfalls gewährte Rabatte ergeben sich aus der Buchung und der Vertragsbestätigung.

  2. Soweit angeboten, kann die Jahresgebühr in 12 Monatsraten, 10 Monatsraten ohne Juli und August oder als Jahreszahlung entrichtet werden. Das gewählte Zahlungsmodell gilt grundsätzlich für die Dauer des Vertrags; ein Anspruch auf einen späteren Wechsel besteht nicht.

  3. Bei unterjährigem Vertragsbeginn wird die anteilige Gebühr auf die verbleibenden Zahlungsmonate verteilt. Eine insbesondere im Juli oder August entstehende anteilige Gebühr des auslaufenden Abrechnungsjahres kann gesondert abgerechnet werden.

  4. Monatsraten sind jeweils zum 5. Kalendertag fällig. Die Jahreszahlung ist grundsätzlich zum Beginn des Abrechnungsjahres, bei unterjährigem Einstieg innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss fällig.

  5. Eine vereinbarte Vertragsabschlussgebühr wird mit der ersten Zahlung fällig. Bei Änderungen innerhalb eines ununterbrochen bestehenden Vertrags fällt keine weitere Vertragsabschlussgebühr an.

  6. Wird SEPA-Lastschrift angeboten und gewählt, kann hierfür ein gesondertes SEPA-Mandat erforderlich sein. Die Abwicklung kann über einen Zahlungsdienstleister erfolgen.

  7. Für Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

§ 8 Preisstabilitätsgarantie

  1. Die bei Vertragsschluss vereinbarte Jahresgebühr bleibt während der ununterbrochenen Vertragslaufzeit unverändert, solange Unterrichtsformat und wöchentliche Unterrichtsdauer unverändert bleiben.

  2. Ein Wechsel von Fach oder Lehrkraft berührt die Preisstabilitätsgarantie nicht. Bei Änderung des Unterrichtsformats oder der Unterrichtsdauer gilt der zum Änderungszeitpunkt angebotene Tarif.

  3. Einmalige Rabatte, Gutscheine oder Startguthaben verändern die geschützte Jahresgebühr nicht. Nach Beendigung des Vertrags gelten bei einem späteren Neuabschluss die dann angebotenen Preise.

 

§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag wird zunächst für 24 Monate geschlossen. Während dieses Zeitraums kann er von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum 28./29. Februar oder zum 31. August ordentlich gekündigt werden.

  2. Anschließend verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

  3. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung. Die Kündigung kann mindestens in Textform, insbesondere per E-Mail, sowie über eine gegebenenfalls gesetzlich vorgeschriebene elektronische Kündigungsfunktion erklärt werden.

  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie sonstige gesetzliche Beendigungsrechte bleiben unberührt.

 

II. Einzelstunden und 10er-Karten

§ 10 Einzelstunden

  1. Eine Unterrichtseinheit umfasst 45 Minuten; zwei unmittelbar aufeinanderfolgende Einheiten können als 90-minütiger Termin gebucht werden. Fach, Standort und Termin werden individuell vereinbart. Ein Termin ist erst nach Bestätigung durch Lithos Lernwelt verbindlich.

  2. Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin, eine bestimmte Lehrkraft oder kurzfristige Verfügbarkeit besteht nicht.

  3. Der bei der Buchung ausgewiesene Preis wird mit Terminbestätigung vollständig fällig. Bei 90 Minuten werden zwei Unterrichtseinheiten berechnet.

  4. Ein vergünstigter Preis für Zusatzstunden gilt nur, wenn zum Zeitpunkt der Unterrichtsstunde ein aktiver Vertrag über regelmäßige Nachhilfe besteht. Fach und Inhalt der Zusatzstunde können hiervon unabhängig gewählt werden.

  5. Bei Verspätung des Schülers endet die Stunde zum vereinbarten Zeitpunkt.

 

§ 11 Absagen von Einzelstunden

  1. Termine können mehr als 72 Stunden vor Unterrichtsbeginn kostenfrei abgesagt oder nach Verfügbarkeit verschoben werden.

  2. Bei einer späteren Absage werden folgende pauschale Beträge berechnet beziehungsweise bei einer 10er-Karte entsprechende Einheiten angerechnet:
    - innerhalb von 72 Stunden, aber mehr als 24 Stunden vorher: 50 %
    - innerhalb von 24 Stunden oder bei Nichterscheinen: 100 %

  3. Dem Vertragspartner bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen oder eine anderweitige entgeltliche Vergabe des Termins werden berücksichtigt.

  4. Kann Lithos Lernwelt einen bestätigten Termin nicht durchführen, wird ein Ersatztermin angeboten. Kommt kein Ersatztermin zustande, wird eine bereits gezahlte Einzelstunde erstattet beziehungsweise bei einer 10er-Karte keine Einheit abgezogen.

 

§ 12 10er-Karten

  1. Die 10er-Karte umfasst zehn Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und wird bei Kauf vollständig bezahlt.

  2. Die Einheiten können innerhalb von zwölf Monaten ab Kaufdatum nach Maßgabe der verfügbaren Kapazitäten genutzt werden. Danach nicht genutzte Einheiten verfallen grundsätzlich. Bei nachgewiesener längerfristiger Erkrankung oder vergleichbaren außergewöhnlichen Umständen kann Lithos Lernwelt die Nutzungsfrist verlängern.

  3. Nach Ablauf des gesetzlichen Widerrufsrechts besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Auszahlung nicht genutzter Einheiten.

  4. Noch nicht verbrauchte Einheiten können innerhalb der Familie übertragen und in unterschiedlichen Fächern genutzt werden. Lithos Lernwelt ist über eine Übertragung vorab zu informieren. Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin, eine bestimmte Lehrkraft oder ein bestimmtes Fach besteht nicht.

  5. Es gelten darüber hinaus die Bestimmungen der §§10 und 11

 

III. Kurse und Veranstaltungen

§ 13 Kurse mit festem Gesamtpreis

  1. Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten insbesondere für Ferienkurse, Workshops, Prüfungstrainings und andere zeitlich begrenzte Angebote, für die bei Vertragsschluss ein Gesamtpreis für den vollständigen Kurs vereinbart wird.

  2. Inhalt, Termine, Umfang, Unterrichtsort und Gesamtpreis ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung.

  3. Der Vertrag kommt mit Abschluss des entsprechend als zahlungspflichtig gekennzeichneten Buchungsvorgangs zustande. Der Gesamtpreis wird mit Vertragsschluss vollständig fällig, sofern bei der Buchung nichts anderes angegeben ist.

  4. Ein Anspruch auf eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht.

 

§ 14 Mindestteilnehmerzahl und Änderungen

  1. Die folgenden Bestimmungen gelten für sämtliche Kurse und Veranstaltungen nach diesem Abschnitt.

  2. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt drei Personen, sofern in der jeweiligen Kursbeschreibung nichts anderes angegeben ist. Wird sie nicht erreicht, kann Lithos Lernwelt den Kurs bis fünf Kalendertage vor Kursbeginn absagen. Bereits gezahlte Beträge werden vollständig erstattet; alternativ kann ein Ersatzkurs angeboten werden.

  3. Bei wichtigen, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Umständen kann ein Kurs auch kurzfristiger abgesagt oder ein Ersatztermin angeboten werden. Ist eine geeignete Ersatzlehrkraft verfügbar, berechtigt die Verhinderung der ursprünglich vorgesehenen Lehrkraft allein nicht zur Absage.

  4. Lithos Lernwelt kann den Veranstaltungsort aus organisatorischen Gründen innerhalb eines Umkreises von höchstens 15 km verlegen, sofern dies für den Vertragspartner insbesondere hinsichtlich der Erreichbarkeit zumutbar ist.

  5. Die veröffentlichten Kurstermine beziehungsweise regelmäßigen Unterrichtstermine sind grundsätzlich verbindlich. Unwesentliche organisatorische Änderungen, insbesondere der Wechsel von Lehrkraft oder Unterrichtsraum, bleiben möglich. Bei wesentlichen Änderungen bleiben die gesetzlichen Rechte des Vertragspartners unberührt.

 

§ 15 Stornierung und Nichtteilnahme bei Kursen mit Gesamtpreis

  1. Ein Kursplatz kann in Textform storniert werden. Es gelten folgende pauschale Stornokosten:
    - mehr als vier Wochen vor Kursbeginn: 10 %
    - ab vier Wochen bis einschließlich sieben Tage vor Kursbeginn: 50 %
    - weniger als sieben Tage vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 %

  2. Dem Vertragspartner bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe des Platzes werden berücksichtigt.

  3. Ein Kursplatz kann mit vorheriger Zustimmung von Lithos Lernwelt auf eine geeignete andere Person übertragen werden.

  4. Die Nichtteilnahme an einzelnen Kursterminen aus Gründen im Verantwortungsbereich des Teilnehmers begründet keinen Anspruch auf Erstattung oder Nachholung. Lithos Lernwelt kann freiwillig eine Ersatzmöglichkeit anbieten.

 

§ 16 Regelmäßige Kurse mit fester Laufzeit

  1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für regelmäßig, insbesondere wöchentlich stattfindende Kurse mit fester Vertragslaufzeit und monatlicher Kursgebühr. Kursinhalt, Unterrichtstermin, Unterrichtsdauer, Standort, Beginn, Ende und monatliche Kursgebühr ergeben sich aus der Buchung. Der Vertrag kommt mit Abschluss des entsprechend als zahlungspflichtig gekennzeichneten Buchungsvorgangs zustande.

  2. Der Vertrag wird für den vereinbarten Zeitraum von höchstens 24 Monaten geschlossen und endet mit dessen Ablauf automatisch. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt. Während der Vertragslaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen; § 9 findet keine Anwendung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie sonstige zwingende gesetzliche Beendigungsrechte bleiben unberührt.

  3. Ein Anspruch auf Unterricht durch eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht. Muss der regelmäßige Unterrichtstermin dauerhaft geändert werden und kann kein zumutbarer Ersatztermin angeboten werden, bleiben die gesetzlichen Rechte des Vertragspartners unberührt.

 

§ 17 Vergütung, Ferien, Fehlzeiten und Kursausfälle

  1. Für die Teilnahme wird die bei der Buchung ausgewiesene monatliche Kursgebühr erhoben. Sie umfasst sämtliche regulären Leistungen des gebuchten Kurses; gesonderte Unterrichts-, Verwaltungs- oder Materialgebühren werden nicht erhoben, soweit nicht ausdrücklich zusätzliche Leistungen vereinbart werden. Die Kursgebühr ist als Pauschale unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Unterrichtstermine oder Unterrichtswochen eines Kalendermonats.

  2. Während der offiziellen Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen des Landes Berlin findet grundsätzlich kein regulärer Unterricht statt. Ferien- und feiertagsbedingt entfallende Termine sind in der monatlichen Kursgebühr berücksichtigt und begründen keinen Anspruch auf Nachholung, Gutschrift oder Erstattung.

  3. Während der Berliner Sommerferien ist derjenige Kalendermonat beitragsfrei, auf den die größere Anzahl an Kalendertagen der offiziellen Sommerferien entfällt. Bei gleicher Anzahl ist der Monat beitragsfrei, in dem die Sommerferien beginnen. Für den anderen von den Sommerferien betroffenen Kalendermonat wird die reguläre Monatsgebühr erhoben.

  4. Bei untermonatigem Vertragsbeginn oder Vertragsende wird für jeden vom Vertrag erfassten regulären Kurstermin ein Viertel der monatlichen Kursgebühr angesetzt, höchstens jedoch die volle Monatsgebühr. Dieselbe Verrechnungsgröße gilt für jeden von Lithos Lernwelt zu vertretenden und nicht nachgeholten Kursausfall. Die Verrechnungsgröße stellt keinen Preis für eine einzelne Unterrichtsstunde dar.

  5. Bei einem von Lithos Lernwelt zu vertretenden Kursausfall wird grundsätzlich zunächst ein Ersatztermin angeboten. Findet kein Ersatztermin statt, erfolgt eine Gutschrift beziehungsweise Erstattung nach Absatz 4.

  6. Nimmt ein Teilnehmer aus Gründen in seinem Verantwortungsbereich nicht an einem angebotenen Termin teil, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung, Gutschrift oder Nachholung. Verspätungen führen nicht zu einer Verlängerung der Unterrichtszeit.

  7. Die monatliche Kursgebühr ist jeweils zum 5. Kalendertag des jeweiligen Monats fällig, sofern bei der Buchung nichts Abweichendes vereinbart wird.

 

IV. Allgemeine Bestimmungen

§ 18 Widerrufsrecht

Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, gelten die gesonderte Widerrufsbelehrung und die gesetzlichen Vorschriften. Verlangt der Vertragspartner einen Leistungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist, gelten für bereits erbrachte Leistungen die gesetzlichen Regelungen über einen etwaigen Wertersatz.

 

§ 19 Aufsicht und Haftung

  1. Bei minderjährigen Schülern beziehungsweise Teilnehmern besteht die Aufsichtspflicht von Lithos Lernwelt grundsätzlich während der vereinbarten Unterrichts- oder Kurszeit und innerhalb der Unterrichtsräume. Für den Hin- und Rückweg sowie Zeiten vor und nach dem Unterricht sind grundsätzlich die Erziehungsberechtigten beziehungsweise der Schüler oder Teilnehmer verantwortlich.

  2. Lithos Lernwelt haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung für sonstige Schäden auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Gesetzlich zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt.

  4. Für persönliche Gegenstände gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen; eine gesonderte Verwahrung wird nicht übernommen.

 

§ 20 Datenschutz, Kommunikation und Schlussbestimmungen

  1. Personenbezogene Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Einzelheiten enthält die gesonderte Datenschutzerklärung.

  2. Vertragsbezogene Mitteilungen können an die angegebene E-Mail-Adresse erfolgen. Änderungen der für die Vertragsdurchführung erforderlichen Kontaktdaten sollen Lithos Lernwelt zeitnah mitgeteilt werden.

  3. Lithos Lernwelt ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

  4. Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

  5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; an ihre Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften.

Ende der AGB

Nachfolgend befindet sich ein Muster-Widerrufsformular (als docx oder pdf) sowie die AGB (als PDF) zum Download:

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